Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Freitag, 23. November 2018
Gesichtserkennung auf Abwegen
Was wir auf unseren Smartphones oder Tablets des öfteren mit einem leichten Gruseln zur Kenntnis nehmen, hat sich in China bereits für viele Anwendungsfälle durchgesetzt: Die automatische Gesichtserkennung.
Anders als unser Smartphone-Assistent, der nur für eine schnellere Sortierung der Fotos sorgt, wird in China die Gesichtserkennung beispielweise für einen "öffentlichen Pranger" genutzt, an den Straßenverkehrs-Übeltäter gestellt werden: Erkennt das System z.B. einen Fußgänger, der bei Rot über die Ampel läuft, erscheint dessen Gesicht zum Spott und Mißfallen seiner Mitbürger Sekunden später auf einer großen Videowand oder auch auf einer bestimmten Internetseite.
In der chinesischen Stadt Ningpo hat das System nun systematisch das Konterfei von Dong Mingzhu erkannt, einer Unternehmerin, deren Gesicht z.Zt. auf zahlreichen Busreklamen präsent ist. Die Software hat wohl vorbeifahrende Busse mit dem Werbegesicht als Rotlichtsünder auf dem Fußgängerüberweg erkannt.
Auch bei mir schlägt die "Für Dich"-Erkennung von iOs 12 gelegentlich seltsame "Gesichter" vor, so hatte ich kürzlich bei den erkannten Gesichtern auf meinem iPad das Foto eines Sicherungskastens, in dem 2 Rundsicherungen, FI-Schutz und eine Querschiene für die Software wohl wie "Augen, Nase, Mund" angeordnet waren. "Herr Sicherungskasten" wurde jedenfalls als "unbekannte Persone" erkannt. Witzig, aber leider falsch.
Wir lernen: All zu große Entscheidungsfreiheit sollte man der Software noch nicht einräumen.
Quelle: Heise News
Spiegel Online