Im Schatten der geplanten Änderung der Störerhaftung - siehe voriger Artikel - hat der BGH einige interessante Klarstellungen zur jetzigen Haftungssituation geurteilt. Unter anderem lehnte er eine grundsätzliche Belehrungspflicht für Gäste oder WG-Mitbewohner ab und hielt diese im Bezug auf Volljährige für "nicht zumutbar".
Andererseits ließ er eine rein theoretische Argumentation des Zugriffs anderer Familienmitglieder auf einen Rechner mit einem Filesharing-Verzeichnis nicht gelten, wenn dieser Zugriff nicht ernsthaft in Bertracht kommt.
Auch zu den Kosten einer Abmahnung äußerte sich der BGH: Der Streitwert im Falle eines halbwegs erfolgreichen, aktuellen Kinofilmes sei sicherlich bei um die € 10.000,- richtig angesetzt.
Quelle: Heise News