Jedenfalls dann nicht, wenn man die GEZ - pardon, der Beitragsservice - ist. Ein Journalist hat sich eine nette Gemeinheit ausgedacht und berichtet im Handelsblatt darüber: Er möchte seine Gebührenrechnung gerne in bar bezahlen. Barzahlung kann eigentlich nicht abgelehnt werden, außer in Fällen groben Mißbrauchs (Kfz-Kauf in Cent-Münzen...) oder bei gesetzlicher Grundlage. Nach einer solchen sucht der Beitragsservice offenbar momentan - und meint sogar, sie gefunden zu haben. Ob das stimmt? Lesen Sie selbst!
Quelle: Handelsblatt