So sieht es jedenfalls das AG Hamm. In einer bekannt gewordenen Entscheidung wurde die Klage eines SMS-Anbieters abgewiesen, dessen Geschäftmodell darauf angelegt ist, vermeintliche Gratis-SMS als Monatsabos teuer abzurechnen. Typischerweise stehen auf entsprechenden Webseiten große farbige Logos "free", "Gratis!" etc., während irgendwo im Kleingedruckten der AGB darauf hingewiesen wird, daß free nur dann free ist, wenn zugleich ein teures Abo-Paket abgeschlossen wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine überraschende Klausel, wenn ansonsten der Eindruck einer kostenlosen Leistung erweckt wird.
Quelle: Heise-News