Sonntag, 27. Januar 2008

Leerrohr-Entscheidung

Nach einer Entscheidung des VG Köln muß die Dt. Telekom auch weiterhin ihren Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und - falls nicht vorhanden - zu ungenutzten Glasfaseradern ihrer Infrastruktur zwischen Kabelverzweiger und Teilnehmeranschlußleitung gewähren, der sogenannten "letzten Meile". Damit soll den Konkurrenten der Aufbau eines eigenen VDSL-Netzes erleichtert werden. Die Telekom hatte gegen eine entsprechende Entscheidung der Bundesnetzagentur einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

Link: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12472.pdf