Sonntag, 27. Januar 2008

Anonywas?

Manchmal ruft unsere Anti-Terror-Gesetzgebung lustige Geschäftsideen auf den Plan. So soll ja gemäß § 113 a TKG (meist als "Vorratsdatenspeicherung" bekannt) jeder Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet sein, alle anfallenden Teilnehmerdaten sechs Monate lang verdachtsunabhängig zu speichern. Sehr zum Ärger vieler Bürger, die nicht verdachtsunabhängig gespeichert werden wollen. Nun ist der Anbieter Anonyphone auf die Idee gekommen: Daraus läßt sich doch ein Geschäftsmodell stricken! Und verkauft, sehr zum Ärger des Bundes deutscher Kriminalbeamter, anonyme Prepaid-Karten. Und wo keine Adressdaten vorliegen, kann man auch keine speichern, so einfach die Logik.
Darf man das denn? Gute Frage, bisher berief sich anonyphone auf eine überholte Regelung des TKG aus der Zeit vor 2004.

UPDATE: Seit dem 27.01.2008 ist die Webseite von Anonyphone im Wesentlichen gesperrt, das Unternehmen hat die Geschäftstätigkeit vorübergehend eingestellt. Bis zur Klärung der rechtlichen Lage, heißt es.

Link: http://anonyphone.de