Während man in der Europäischen Union gerade darüber streitet, ob und in welcher Form die sogenannte "Störerhaftung" eine Zukunft hat, haben die Amerikaner mit ihrem öffentlichen WLAN in New York ganz andere Probleme: Wie aktuell berichtet wird, haben sich Anwohner darüber beschwert, daß die WLAN-Säulen, die flächendeckend - ähnlich wie alte Telefonzellen - in der Innenstadt aufgestellt werden, teilweise zu regelrechten "Party Spots" umfunktioniert wurden. An einigen WAN Säulen sollen sich regelrechte Gelage mit starkem Alkoholkonsum und dem Abspielen lauter Musik an der Säule gebildet haben. Gruppen von Menschen lassen auf dem in der Säule eingebauten Android-Tablet Pornofilme abspielen und konsumieren zur laut abgespielten Musik Alkohol und Drogen. Bislang sind nach Angaben des Betreibers in NYC 400 der geplanten 7500 Säulen in Betrieb. Nutzer sollen sich in einem Umkreis von 45 m um die Säule kostenlos ins WLAN einloggen können. Als erste Reaktion auf die Berichte hat der Betreiber den Webbrowser auf dem eingebauten Tablet lahmgelegt und die Displayhelligkeit sowie die maximale Lautstärke zur Nachtzeit begrenzt. Alle weiteren Funktionen stünden aber weiterhin zur Verfügung. Urheberrechtsverstöße durch User standen hier allerdings nicht zur Debatte.
Anders in einer aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofes, die von einem Mitglied der Piratenpartei iniziiert wurde. Als Betreiber eines kostenlosen WLANs (Freifunk) hatte der Kläger eine Abmahnung von Sony kassiert und sich hiergegen gerichtlich gewehrt. Das zuständige Münchner Landgericht hatte die Entscheidung dem Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt, um eine Grundsatzentscheidung in Sachen Störerhaftung zu erhalten. Insbesondere stört sich der Kläger daran, daß für kommerzielle Anbieter das Providerprivileg gelte, für ihn als kleinen Anbieter jedoch nicht.
In Deutschland wurde ja mittlerweile eine neue, halbherzige Regelung zur Ausweitung des Providerprivilegs eingeführt.
Quellen: Heise News
WLAN-Säulen in New York
Offene WLANs, EuGH
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Donnerstag, 15. September 2016
Sonntag, 17. Juli 2016
Kein Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung 2.0
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilanträge gegen die neue Vorratsdatenspeicherung "2.0" nicht stattgegeben. Das Gericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", daß es gerechtfertigt sei, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen. Der jetzige Antrag wurde von verschiedenen Berufsgeheimnisträgern - Anwälten, Ärzten, Journalisten - eingebracht. Auch für diese Berufsgruppen seien die Nachteile aber noch nicht derart gravierend, dass die Vorratsdatenspeicherung schon ohne das noch ausstehende Hauptverfahren gestoppt werden könne. Dies gelte selbst dann, wenn dazukomme, dass beim SMS-Versand "Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte möglicherweise nicht getrennt werden können". Im Gesetz heiße es ganz klar, dass Inhaltsdaten nicht aufbewahrt werden dürften.
Quelle: Heise News
Quelle: Heise News
Freitag, 13. Mai 2016
Neue BGH-Rechtsprechung zu Filesharing, Störerhaftung...
Im Schatten der geplanten Änderung der Störerhaftung - siehe voriger Artikel - hat der BGH einige interessante Klarstellungen zur jetzigen Haftungssituation geurteilt. Unter anderem lehnte er eine grundsätzliche Belehrungspflicht für Gäste oder WG-Mitbewohner ab und hielt diese im Bezug auf Volljährige für "nicht zumutbar".
Andererseits ließ er eine rein theoretische Argumentation des Zugriffs anderer Familienmitglieder auf einen Rechner mit einem Filesharing-Verzeichnis nicht gelten, wenn dieser Zugriff nicht ernsthaft in Bertracht kommt.
Auch zu den Kosten einer Abmahnung äußerte sich der BGH: Der Streitwert im Falle eines halbwegs erfolgreichen, aktuellen Kinofilmes sei sicherlich bei um die € 10.000,- richtig angesetzt.
Quelle: Heise News
Andererseits ließ er eine rein theoretische Argumentation des Zugriffs anderer Familienmitglieder auf einen Rechner mit einem Filesharing-Verzeichnis nicht gelten, wenn dieser Zugriff nicht ernsthaft in Bertracht kommt.
Auch zu den Kosten einer Abmahnung äußerte sich der BGH: Der Streitwert im Falle eines halbwegs erfolgreichen, aktuellen Kinofilmes sei sicherlich bei um die € 10.000,- richtig angesetzt.
Quelle: Heise News
Das Ende der Störerhaftung - zumindest großenteils!
...oder: "The Artist formerly known as Störerhaftung"...
Es ist ein Wort, das man den meisten Mandaten erst einmal erklären muß - "Störerhaftung". Wer stört da wen und wofür wird überhaupt gehaftet? Und wieso hat es online eine viel größere Bedeutung entwickelt, als offline? Dieses sehr deutsche Rechtskonstrukt, welches die "Abmahnwelle" im Filesharing-Bereich erst so richtig ins Rollen brachte, hat seine offline-Wurzeln in dem sachenrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB. Danach kann, kurz gesagt, derjenige als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsgutes beiträgt. Das fahrlässig ungeschützte WLAN hat somit den Rechtsbruch des eigentlichen Täters ermöglicht; der WLAN-Inhaber wird als "Störer" herangezogen.
Die Übertragung dieses Prinzips in die online-Welt hat viel Kritik hervorgerufen und zu einer teilweise unübersichtlichen Rechtsprechungslage geführt, die einem ganz normalen Internet-Anschlußinhaber teilweise schwer einschätzbare Pflichten und Risiken aufbürdeten. Auch wurde die Störerhaftung großenteils als Hemmschuh für die Verbreitung von offenen WLAN-Netzen (->"Freifunk") angesehen.
Die große Koalition hat sich nun offenbar auf eine weitgehende Eindämmung der Störerhaftung für offene WLANs verständigt. Erreicht werden soll dies über eine Ausdehnung des sog. Providerprivilegs auf nichtgewerbliche und nebengewerbliche Anbieter. Dies soll sogar ohne weitere technische Hürden wie die heute üblichen Vorschaltseiten funktionieren.
IT- und Providerverbände wie eco reagierten bereits positiv auf die Nachrichten. Abzuwarten bleibt allerdings, ob auch die Gerichte die neuen Normen genau so anwenden werden, wie die Politik sich das vorgestellt hat.
Eine gewisse Beschleunigung hat der ganze Prozeß zuletzt wohl durch die äußerst kritische Stellungnahme des Generalanwaltes vor dem EuGH erfahren. Dieser äußerte sich kritisch, ob die gegenwärtige Praxis der Störerhaftung in Deutschland mit Europarecht zu vereinbaren sei. Offenbar wollte man nun lieber schnell Tatsachen schaffen, bevor der EuGH eine Gesetzesänderung verordnet hätte...
Quelle: Heise-News
Spiegel Nachrichten
Waffenversteigerung beendet...
Zwar lieben die Amerikaner Waffen im Allgemeinen - die Versteigerung einer Mordwaffe war dem Portal GunBroker.com dann aber wohl doch etwas zu anrüchig und wurde nun vorzeitig beendet. $ 5.000,- wollte George Zimmerman für die Waffe, "die dafür verwendet wurde, mein Leben zu verteidigen und den brutalen Angriff von Trayvon Martin zu beenden" - beschrieb dieser die Pistole. "Das ist ein Stück amerikanische Geschichte", hieß es weiter. Ein Stück Geschichte, mit dem GunBroker.com wohl doch lieber nichts zu tun haben wollte...
Ein Mitglied der Jury im Zimmermann-Prozeß hatte später im Fernsehen geäußert, Zimmermann sei aus Mangel an Beweisen "mit Mord durchgekommen".
Quelle: Spiegel News
Ein Mitglied der Jury im Zimmermann-Prozeß hatte später im Fernsehen geäußert, Zimmermann sei aus Mangel an Beweisen "mit Mord durchgekommen".
Quelle: Spiegel News
Sonntag, 20. März 2016
CeBIT 2016 Nachlese...
Wie im letzten Jahr begonnen, finden Sie an dieser Stelle wieder den jährlichen, völlig subjektiven, bebilderten CeBit-Messebericht. Auf den kommenden Seiten gebe ich Ihnen garantiert keinen objektiven Überblick über die aktuelle Entwicklung der IT-Landschaft - sondern zeige Ihnen, was mir persönlich auf der diesjährigen "Leitmesse" der digitalen Wirtschaft aufgefallen ist.

Man muß allerdings bei einem Blick auf die Plätze sagen: Hier wäre durchaus noch Platz für Ihren Reisebus gewesen. Einige entlegenere Plätze waren gar nicht erst geöffent; die ewigen Schlangen der Vergangen gibt es nicht mehr. Die Besucherzahlen sollen laut offiziellem Bericht "stabil" geblieben sein - das würde für eine Zahl im Bereich zwischen 220.000 und 230.000 Besuchern sprechen.
Mit 3.300 Ausstellern aus 70 Ländern machten die Hallen einen gut gefüllten Eindruck.

Dafür wurde allerdings auch einiges gezeigt - z.B. das personalisierte Shopping-Erlebnis der Zukunft wie SAP es sich vorstellt.




Dann waren die Scanner wieder da! Auf erstaunlich vielen Ständen wurden Scanner für Spezialanwendugen demonstriert, hier z.B. die Geräte von Zeutschel für das professionelle scannen von Büchern.


Dafür konnte man in dem Riesen-Gerät einer anderen Firma richtig große Muster erstellen...


Die karierte Mondrakete war gut und gerne 1,60 m hoch!

Am Stand von Brother gab es zwar auch einen BMW i8 zu sehen - ja gut, schön, aber nicht von Brother entwickelt...

...Interessanter war dagegen eine selbstentwickelte Datenbrille ähnlich einer "google glass", die in Form eines "head mounted displays" eine mobile Datenanzeige mit 720p für Medizin, Business oder Produktion ermöglichte.


Bei IBM ging alles sehr natürlich im Sperrholz-Look zu... man präsentierte ein IBM-gemanagetes Powerboat...


...und "social mobile commerce", was immer das genau ist...






Personal Access-Systeme und Zeiterfassung -
Aller RFID-Sicherheitsbedenken zum Trotz zeigt sich hier mal wieder ein fester IT-Grundsatz: Wenn es bequem ist, setzt es sich durch!

Die Software-AG hatte offenbar ihren Stand vom letzten Jahr wieder mitgebracht; sogar der Offshore-Windpark war in anderer Zusammensetzung wieder zu sehen...


Die Telekom hatte nach tausenden magenta-farbenen Schirmen vom letzten Jahr nun einen einzigen, gigantischen Telekom-Schirm dabei... mit einem pulsierenden, magentafarbenen... Dings... in der Mitte!

Allerdings hatte die Telekom auch ein holografisches, durchsichtiges Riesendisplay auf polarisiertem, gebogenen Glas dabei... Wie Sie sehen, sehen Sie nichts - jedenfalls, wenn Sie von vorn schauen. Von der richtigen Seite aus sind allerdings alle Informationen verfügbar! Das war schon fast wieder cool und ein bischen "StarTrek"-mäßig...

Die Polizei war mit dem "Streifenwagen der Zukunft" da...

...und Opel präsentierte Carunity, eine "private Carsharing Lösung". Per App und spezieller Sorglos-Versicherungen soll das eigene private Auto mit anderen geteilt werden...

Amazon hatte eine eigene Cloud dabei - allerdings als Aufblas-Pavillon
Hierin wurden die Vorzüge der Amazon-Rechenzentren gepriesen, mit Datenstandort auf Kundenwunsch exklusiv in Europa oder sogar Deutschland!

Auch dei Chinesen waren wieder da: AliBaba präsentierte diesmal AliCloud, diesmal allerdings mit weniger Tamtam und einem kleineren Stand... und Freitags nachmittags hielt sich die Euphorie dort sehr in Grenzen!

Der Heise Stand - dieses Jahr in ungewohnter Form!
Vom Design her dachte ich erst an "Erichs Lampenladen"...

Im OpenSource-Park gab es Linuxe aller Varianten und Anwendungsbereiche...

Das Thema "Telefonanlagen" hat sich erledigt - so dachte ich seit zahlreicher Soft-IP-phone-Lösungen... Agfeo sagt allerdings "Zurück in die Zukunft" und unterstreicht dies mit einem eigens mitgebrachten DeLorean aus dem gleichnamigen Film...


Aus heutiger Sicht sieht so ein DeLorean von innen doch recht altbacken aus, trotz Fluxkompensator und Ledersitzen...

Unify healthcare hatte direkt ein OP-Bett für kleinere Eingriffe dabei, wollte allerdings niemanden live operieren...


Putzig!
und irgendwie...
...einfach...
...asiatisch!

Was zum.... ein Leder-Laden? Keine Ahnung, wie der auf die CeBit kommt... Falsche Messe?

The Drones are here...
in Halle 16 waren die DRONEMASTERS, eine große, abgesperrte Flugfläche/Parkours für Wettbewerbe mit den Quad- und sonstigen Coptern.

Leider waren die Hauptwettkämpfe gerade vorbei, als ich in die Halle kam... schlechtes Timing!
Es waren allerdings noch einige Videos der besten Flüge zu sehen...

Es gab Drohnen in allen Größen von verschiedensten Anbietern zu sehen...


Ein Highlight war allerdings sicherlich dieser Brummer mit untergehängtem LIDAR, also einem lasergestützten Radar-System, wenn man so will...
Gut, als Privatmann hat für lasergestützte Distanzmessung selten ein echtes Anwendungsszenario...

So, das war er mal wieder, mein ganz persönlicher CeBIT-Rundgang 2016! Auf Heise.de lese ich gerade: "Die beste CeBIT jemals schließt ihre Tore!" Nunja, klappern gehört zum Handwerk, und dieses Zitat ist dem Geschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom entwichen. Das Messe-Management jedenfalls hält die Neuausrichtung der CeBIT für gelungen. Ich persönlich muß sagen: Schlecht war sie nicht, aber bei den alten "Consumer-CeBITs" war einfach das Herstellerinteresse an der Präsentation echter technischer Innovation größer, während man nun häufiger auf Vertriebler denn auf Techniker treffen wird...
Wie dem auch sei, ich sage mal: Auf Wiedersehen bis 2017 in Hannover!
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