Während man in der Europäischen Union gerade darüber streitet, ob und in welcher Form die sogenannte "Störerhaftung" eine Zukunft hat, haben die Amerikaner mit ihrem öffentlichen WLAN in New York ganz andere Probleme: Wie aktuell berichtet wird, haben sich Anwohner darüber beschwert, daß die WLAN-Säulen, die flächendeckend - ähnlich wie alte Telefonzellen - in der Innenstadt aufgestellt werden, teilweise zu regelrechten "Party Spots" umfunktioniert wurden. An einigen WAN Säulen sollen sich regelrechte Gelage mit starkem Alkoholkonsum und dem Abspielen lauter Musik an der Säule gebildet haben. Gruppen von Menschen lassen auf dem in der Säule eingebauten Android-Tablet Pornofilme abspielen und konsumieren zur laut abgespielten Musik Alkohol und Drogen. Bislang sind nach Angaben des Betreibers in NYC 400 der geplanten 7500 Säulen in Betrieb. Nutzer sollen sich in einem Umkreis von 45 m um die Säule kostenlos ins WLAN einloggen können. Als erste Reaktion auf die Berichte hat der Betreiber den Webbrowser auf dem eingebauten Tablet lahmgelegt und die Displayhelligkeit sowie die maximale Lautstärke zur Nachtzeit begrenzt. Alle weiteren Funktionen stünden aber weiterhin zur Verfügung. Urheberrechtsverstöße durch User standen hier allerdings nicht zur Debatte.
Anders in einer aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofes, die von einem Mitglied der Piratenpartei iniziiert wurde. Als Betreiber eines kostenlosen WLANs (Freifunk) hatte der Kläger eine Abmahnung von Sony kassiert und sich hiergegen gerichtlich gewehrt. Das zuständige Münchner Landgericht hatte die Entscheidung dem Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt, um eine Grundsatzentscheidung in Sachen Störerhaftung zu erhalten. Insbesondere stört sich der Kläger daran, daß für kommerzielle Anbieter das Providerprivileg gelte, für ihn als kleinen Anbieter jedoch nicht.
In Deutschland wurde ja mittlerweile eine neue, halbherzige Regelung zur Ausweitung des Providerprivilegs eingeführt.
Quellen: Heise News
WLAN-Säulen in New York
Offene WLANs, EuGH