Wer andere in den Verteiler nimmt, ist selber schuld! Das gilt zumindest für den eMail-Verkehr. Der deutsche Bundestag hat sich heute, am Mittwoch, den 25.01.2012, selbst lahmgelegt.
Nachdem die Stelle für Infomaterial des Bundestages heute alle Abgeordneten und deren Mitarbeiter per eMail-Verteiler darauf hinwies, daß die neue Version des "Kürscher - Handbuch des Bundestages" zur Abholung bereit liegt, hat eine Mitarbeiterin eines Abgeordnetenbüros versehentlich per "Antworten an alle" darauf reagiert: "Liebe Britta, wenn Ihr Euch eindeckt, bringt Ihr mir eins mit?"
Kurz danach gab es kein digitales Halten mehr. Nachdem diese Mail an die etwas über 4.000 bundestagsinternen eMail-Empfänger gegangen war, antworteten zahllose genervte, amüsierte oder nichtwissende Mitarbeiter wiederum "an alle". In kürzester Zeit rollte eine gewaltige Mail-Lawine durch die Server des Bundestages, so daß die Zustellzeit einer internen Mail zwischenzeitlich auf 30 Minuten angewachsen war. Mittlerweile wurde ein Twitter-Channel "#Kürschnergate" angelegt, die Neuigkeit hat es sogar schon auf ZDF "heute" geschafft!
Links:
ZDF heute
Golem-News
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Mittwoch, 25. Januar 2012
Montag, 23. Januar 2012
Kommt jetzt die Kimsolvenz?
Kimpire, Kimvestor, Kim.com, Dr. Kimble - die Namensgebung der vielen Aktivitäten des Internet-"Schwergewichts" Kim Schmitz alias Kim Dotcom waren vielfältig und legendär. Als neutraler Beobachter hatte man immer etwas zu lachen, wenn z.B. mit riesenhaftem, großtuerischem Aufwand die "Ultimate Ralley 2006" - das härteste Straßenrennen der Welt - angekündigt wurde, welches dann aber doch nicht stattfand. Genauso ein angeblich mit "künstlicher Intelligenz" agierender Investment-Service, der allerdings über den Status einer überladenen Flash-Webseite nie hinaus kam - die später für kleines Geld bei eBay versteigert wurde.
Überhaupt liest sich die ganze Lebensgeschichte des selbsternannten "Hackers" wie eine Mischung aus Comic und Profilneurose. Einen - zumindest finanziellen - Volltreffer hatte Dr. Kimble dann aber wohl mit seinem Filehosting-Dienst Megaupload gelandet. Zahlende Kunden konnten gehostetes Material anderer Kunden herunter laden, wobei es mit dem Copyright nicht so genau genommen wurde. Im Gegenteil war der Dienst gerade durch das hosten von urheberrechtlich geschütztem Material so interessant, daß den "Uploadern" sogar Prämien für ihr Dienste gezahlt wurden.
Jetzt ist allerdings erst mal Schluß: Auf Betreiben der US-Behörden wurde Kim Dotcom von der Neuseeländischen Polizei auf seinem geleasten 15-Mio-Euro Anwesen verhaftet und Megaupload dicht gemacht. Unter anderen wurde der umfangreiche Fuhrpark und zahlreiche Wertgegenstände abtransportiert. Momentan scheint aber noch genug Geld übrig zu sein, um den amerikanischen Staranwalt Robert Bennett zu zahlen. Wenn dann irgend wann alles aufgebraucht ist, hätte ich einen neuen Projektvorschlag: Die Kimsolvenz!
Quelle: Welt.de
Überhaupt liest sich die ganze Lebensgeschichte des selbsternannten "Hackers" wie eine Mischung aus Comic und Profilneurose. Einen - zumindest finanziellen - Volltreffer hatte Dr. Kimble dann aber wohl mit seinem Filehosting-Dienst Megaupload gelandet. Zahlende Kunden konnten gehostetes Material anderer Kunden herunter laden, wobei es mit dem Copyright nicht so genau genommen wurde. Im Gegenteil war der Dienst gerade durch das hosten von urheberrechtlich geschütztem Material so interessant, daß den "Uploadern" sogar Prämien für ihr Dienste gezahlt wurden.
Jetzt ist allerdings erst mal Schluß: Auf Betreiben der US-Behörden wurde Kim Dotcom von der Neuseeländischen Polizei auf seinem geleasten 15-Mio-Euro Anwesen verhaftet und Megaupload dicht gemacht. Unter anderen wurde der umfangreiche Fuhrpark und zahlreiche Wertgegenstände abtransportiert. Momentan scheint aber noch genug Geld übrig zu sein, um den amerikanischen Staranwalt Robert Bennett zu zahlen. Wenn dann irgend wann alles aufgebraucht ist, hätte ich einen neuen Projektvorschlag: Die Kimsolvenz!
Quelle: Welt.de
Montag, 16. Januar 2012
Abmahnung unbrauchbar?
Als völlig "unbrauchbare Dienstleistung" hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluß vom 14.11.2011 (LINK) die Abmahnung einer bekannten Hamburger Kanzlei auf dem Gebiet des Filesharings klassifiziert.
Bei dem jetzt bekannt gewordenen Beschluß ging es eigentlich um die Gewährung von Prozeßkostenhilfe an die beklagte Partei - also die Abgemahnte. Bei der zu prüfenden Frage, ob die Rechtsverteidigung "hinreichende Aussicht auf Erfolg" biete, sah das OLG diese unproblematisch gegeben. Insbesondere die Beweisfrage bewertete das OLG völlig anders als die Vorinstanz. Da die Beklagte keinen Einblick in den Betrieb der von der Klägerin beauftragten "Onlineermittler" habe, sei auch ein "Bestreiten mit Nichtwissen" möglich, soweit es um die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlußinhaber gehe. Abgesehen davon genüge die Abmahnung juristischen Mindestanforderungen nicht. Die Klägerin habe nichtmal ihre Sachbefugnis dargelegt, indem in der vorformulierten Unterlassungserklärung die exakten Titel benannt seien, an denen Rechte geltend gemacht werden. Zudem stellte das Gericht klar, daß sich eine vorformulierte Unterlassungserklärung am Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen messen lassen muß.
Die Formulierungsfragen der Abmahnungen lassen sich sicherlich leicht durch eine Überarbeitung der Schriftsätze klären. Weitaus schwerer dürfte die Bewertung der Beweisfragen wiegen.
Links:
Beschluß des OLG Düsseldorf
News auf Heise
Bei dem jetzt bekannt gewordenen Beschluß ging es eigentlich um die Gewährung von Prozeßkostenhilfe an die beklagte Partei - also die Abgemahnte. Bei der zu prüfenden Frage, ob die Rechtsverteidigung "hinreichende Aussicht auf Erfolg" biete, sah das OLG diese unproblematisch gegeben. Insbesondere die Beweisfrage bewertete das OLG völlig anders als die Vorinstanz. Da die Beklagte keinen Einblick in den Betrieb der von der Klägerin beauftragten "Onlineermittler" habe, sei auch ein "Bestreiten mit Nichtwissen" möglich, soweit es um die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlußinhaber gehe. Abgesehen davon genüge die Abmahnung juristischen Mindestanforderungen nicht. Die Klägerin habe nichtmal ihre Sachbefugnis dargelegt, indem in der vorformulierten Unterlassungserklärung die exakten Titel benannt seien, an denen Rechte geltend gemacht werden. Zudem stellte das Gericht klar, daß sich eine vorformulierte Unterlassungserklärung am Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen messen lassen muß.
Die Formulierungsfragen der Abmahnungen lassen sich sicherlich leicht durch eine Überarbeitung der Schriftsätze klären. Weitaus schwerer dürfte die Bewertung der Beweisfragen wiegen.
Links:
Beschluß des OLG Düsseldorf
News auf Heise
Mittwoch, 14. Dezember 2011
Welcome, Pirate!
Oder doch nur: "Hi. We have no records on you."?
So begrüßt einen der neue "Torrent-Crawler" unter www.youhavedownloaded.com. Hier kann jeder selbst ausprobieren, ob die gerade von ihm genutzte IP-Adresse in der letzten Zeit auf Tauschbörsen unterwegs war...
Dank dynamischer IP-Adressen sind die Ergebnisse zwar nicht wirklich aussagekräftig; der Betreiber versichert aber, die Timestamps zu archivieren. Unser gesamtes Büro ist erstaunlicherweise downloadfrei. Puh, Glück gehabt...
Links:
Gulli-News
YouHaveDownloaded.com
So begrüßt einen der neue "Torrent-Crawler" unter www.youhavedownloaded.com. Hier kann jeder selbst ausprobieren, ob die gerade von ihm genutzte IP-Adresse in der letzten Zeit auf Tauschbörsen unterwegs war...
Dank dynamischer IP-Adressen sind die Ergebnisse zwar nicht wirklich aussagekräftig; der Betreiber versichert aber, die Timestamps zu archivieren. Unser gesamtes Büro ist erstaunlicherweise downloadfrei. Puh, Glück gehabt...
Links:
Gulli-News
YouHaveDownloaded.com
Dienstag, 29. November 2011
Weihnachtsgeld: 1.286,80 Eur?
Soviel möchten jedenfalls die Rechtsanwälte Urmann + Collegen in Ihren Forderungsschreiben haben, die z.Zt. offenbar massenhaft an bereits abgemahnte mutmaßliche Filesharer aus Ende 2010 und Anfang 2011 in wortgleicher Form verschickt werden. Allein von heute liegen mir mittlerweile vier Stück auf dem Tisch. Das Pikante daran: Die Schreiben werden ausnahmslos direkt an die Mandanten verschickt - und keineswegs an den zuständigen Gegenanwalt (mich), wie es das Berufsrecht der Rechtsanwälte eigentlich in § 12 BORA verlangt. Sicherlich gibt es dafür einen guten Grund - aber den herauszufinden ist nun Aufgabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg...
Dienstag, 11. Oktober 2011
Bundestrojaner erhält Peinlichkeitspreis...
Nachdem der CCC über seine Analyse des "Staatstrojaners" berichtet hatte (Link), überschlägt sich die Berichterstattung zu diesem Thema. Mal ganz abgesehen von der Frage, ob eine rechtskonforme Anwendung möglich ist, wirft der Staatstrojaner nach der Recherche von Spiegel Online noch einige andere Fragen auf. So soll die Herstellerfirma des allgemein unter Fachleuten als eher "bescheiden" bewerteten Progrämmchens einen Betrag von etwa 1,2 Mio. Euro kassiert haben, zuzüglich weiterer Euro 247.000,- für ein passendes "Archivsystem". Was soll das sein? Eine Multimedia-Datenbank, in der man Audiodateien zusammen mit Screencopies und Schriftstücken in organisierter Form ablegen und verwalten kann? Benutze ich jeden Tag, nennt sich "Anwaltssoftware"! Mal im Ernst, wenn die Erstellung eines simplen Dokumentenmanagement-Systems so viel wert ist, mach' ich hier mal für 3 Wochen das Büro zu und schreibe meine eigene Datenbank. Ein bischen C++ kann ich noch von früher....
Quelle: Spiegel Online
Quelle: Spiegel Online
Filesharing-Abmahnungen: Neue Berechnung des Schadensersatzes
Das OLG Köln hat bei einem aktuellen Verfahren in einem Hinweisbeschluß die bisher angewandte Grundlage für die Berechung des Schadensersatzes in p2p-Fällen in Frage gestellt. Demnach sei nicht der GEMA-Tarif anzuwenden, der die Nutzung von Musikwerken als Hintergrundmusik insbesondere im Bereich der Werbung regelt, sondern eher der Tarif, der die Nutzung einzelner Titel - auch durch Download - zum Gegenstand hat.
Macht das einen Unterschied? Nun, wenn man die Mindestschadensumme von € 100,- pro Titel bei Tarif 1 mit dem Fixsatz von € 0,1278 pro Titel bei Tarif 2 vergleicht... möglicherweise schon!
Quelle: Heise News
Macht das einen Unterschied? Nun, wenn man die Mindestschadensumme von € 100,- pro Titel bei Tarif 1 mit dem Fixsatz von € 0,1278 pro Titel bei Tarif 2 vergleicht... möglicherweise schon!
Quelle: Heise News
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Abmahnung,
Filesharing,
p2p,
Schadensersatz,
Unterlassung
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