..lebt man offenbar hier im schönen Münster. Denn das hiesige VG hat große Weisheit zum Thema Rundfunkgebühren verkündet: Hinsichtlich eines "neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" (vulgo: Computer) kommt es für die Gebührenpflicht darauf an, wie dieser üblicherweise genutzt wird. Interessanterweise stellt das VG Münster dabei genau auf die gleichen Kriterien wie das VG Ansbach in einer früheren Entscheidung zum gleichen Thema ab, zieht aber genau den gegenteiligen Schluß:
Wenn in einem Haushalt noch keinerlei Empfangsgerät angemeldet ist, kann man gerade nicht davon ausgehen, daß die betreffende Person nun gerade ihren PC zum Rundfunkempfang nutzen möchte. In Ansbach wollte wenigstens solche Medienabstinenten noch in den Genuß der PC-Abgabe bringen.
Durch die Blume wurde der GEZ außerdem noch gleich mit auf den Weg gegeben, daß sie noch nichtmal in der Lage sei, einen anständigen Widerspruchsbescheid zu fertigen.
Trotz pointierter Schreibweise ist hoffentlich zum Ausdruck gekommen, daß ich die Entscheidung loben wollte? Sicherheitshalber erwähn' ich es noch mal...
Die Entscheidung im Volltext.
Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Dienstag, 14. Oktober 2008
Mittwoch, 24. September 2008
14 Monate für den Freiherrn
"Einrücken!" heißt es jetzt für meinen Berufskollegen, Herrn G., der in der IT-Szene sicherlich seit C64-Zeiten eine der schillernsten Figuren darstellt. Jetzt hat er sich aber offenbar selbst ausgetrickst, da er wohl eine laufende Bewährungsstrafe nicht einkalkuliert hatte, als er in Berlin wegen versuchten Betruges vor Gericht stand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Immerhin muß man Herrn G. zugute halten, daß er das Wort "Abmahnung" einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht hat...
Quelle:
Heise News
Wikipedia
Immerhin muß man Herrn G. zugute halten, daß er das Wort "Abmahnung" einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht hat...
Quelle:
Heise News
Wikipedia
Montag, 15. September 2008
Novelle des BKA-Gesetzes
Unerwartet hoch her ging es heute noch einmal bei der Diskussion des Entwurfes des neuen BKA-Gesetzes im Innenausschuß. Neben datenschutzrechtlichen Bedenken wurden insbesondere verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen, wie die Verwischung der Grenzen zwischen Geheimdienst und Polizei.
Der Präsident des BKA, Jörg Zierke, warb jedoch weiter für "sein Gesetz" - wie bereits in der Vergangenheit. Es gäbe in Deutschland rund 4-5 schwere Gefährdungslagen im Jahr, in denen das BKA handeln können müsse.
Quelle: Heise News
Für und Wider im Bundestag zur geplanten Novelle des BKA-Gesetzes
Zierke gegen Befristung heimlicher Online-Durchsuchung
Der Präsident des BKA, Jörg Zierke, warb jedoch weiter für "sein Gesetz" - wie bereits in der Vergangenheit. Es gäbe in Deutschland rund 4-5 schwere Gefährdungslagen im Jahr, in denen das BKA handeln können müsse.
Quelle: Heise News
Für und Wider im Bundestag zur geplanten Novelle des BKA-Gesetzes
Zierke gegen Befristung heimlicher Online-Durchsuchung
Wir haben bezahlt!
So heißt die Internetseite einer interessanten Initiative für "günstige, legale und DRM-freie Musik". Es wird grundsätzlich die viel vertretene These aufgestellt: Wenn die Musikindustrie was bietet für's Geld, wird auch bezahlt. Und das scheint großenteils auch zu stimmen, wie man an einigen Beispielen auf der Seite sehen kann! Die Lektüre lohnt in jedem Fall.
Link: wirhabenbezahlt.de
Link: wirhabenbezahlt.de
70.200 GEMA-Anmeldungen nicht erwünscht
Einen ganzen Laster voll Papier hatte der Berliner Künster Johannes Kreidler vor die Generaldirektion der GEMA in Berlin gekarrt, um auf 70.200 Anmeldeformularen sein neues Werk "product placement" anzumelden, in dem er mit Bedacht ebenso viele Soundschnipsel fremder Komponisten als Zitate verwendet hatte. Mit dieser Aktion wollte er für eine Stärkung der Zitierfreiheit und gegen eine zu starke Beschränkung der Kreativen im Hinblick auf die Weiterverwendung bestehender Werke protestieren.
Kein Problem, behauptete die GEMA, denn schließlich fielen die musikalischen Zitate im vorliegenden Fall gar nicht unter das Urheberrecht, da sie nicht wiedererkennbar seien.
Quelle:
kreidler.net
Heise-News
Kein Problem, behauptete die GEMA, denn schließlich fielen die musikalischen Zitate im vorliegenden Fall gar nicht unter das Urheberrecht, da sie nicht wiedererkennbar seien.
Quelle:
kreidler.net
Heise-News
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Ob das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" tatsächlich das hält, was der lange Name verspricht, wird sich erst noch zeigen. Tatsache ist jedenfalls, daß der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Internetprovider seit dem 1. Sept. in Kraft ist. Er soll jedoch nur bei Verletzungen in "gewerblichem Ausmaß" greifen - was immer nun genau darunter zu verstehen sein wird. Gewerbliches Ausmaß klingt zunächst mal nach mehr als "nur" nach gewerblichem Handeln - ob es aber auch so gemeint ist, bleibt abzuwarten.
Quelle: Heise-News
Gesetzeswortlauf als PDF
Quelle: Heise-News
Gesetzeswortlauf als PDF
Freitag, 15. August 2008
Die Erde ist keine Scheibe mehr,...
...Frauen dürfen mittlerweile wählen und auch Heise News ist nicht mehr die "universale Konstante", die es bisher in der IT-Welt schien: Nach Jahren wurde tatsächlich das Design der Webseite angepaßt. Ob zum Guten - nun ja, man hat vielleicht nicht ganz an die immer größer werdenden Dimensionen der TFT-Displays gedacht. Auf meinen Büro-TFT jedenfalls ist der Seiteninhalt nun ein pathetischer weißer Streifen in einem Meer aus grau rechts und links... Wenn ich mich recht an die 90er Jahre entsinne, wurde HTML mal dazu erfunden, um Skalierbarkeit von Dokumenten auf beliebigen Computersystemen sicherzustellen... aber wie gesagt, die Erde ist keine Scheibe mehr!
www.heise.de
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