Ob das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" tatsächlich das hält, was der lange Name verspricht, wird sich erst noch zeigen. Tatsache ist jedenfalls, daß der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Internetprovider seit dem 1. Sept. in Kraft ist. Er soll jedoch nur bei Verletzungen in "gewerblichem Ausmaß" greifen - was immer nun genau darunter zu verstehen sein wird. Gewerbliches Ausmaß klingt zunächst mal nach mehr als "nur" nach gewerblichem Handeln - ob es aber auch so gemeint ist, bleibt abzuwarten.
Quelle: Heise-News
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