Als Retter in der Not hatte er vor einigen Jahren eine Wurstwarenfabrik übernommen, die kurz vor dem Ruin stand. Diese führte er eine Zeit lang weiter und bestellte offenbar - trotz weiterer Zahlungsunfähigkeit - weiterhin Waren bei seinen Zulieferern. Bei diesen entstand auf diese Weise ein Schaden von beinahe € 400.000,- . Dies wertete das Schöffengericht in Augsburg jetzt als Insolvenzverschleppung und versuchten Betrug. Aufgrund der zweijährigen Bewährungsstrafe ist die Folge auch ein Entzug der Rechtsanwaltszulassung, die für den Kollegen im Zweifel schwerer wiegen dürfte als die Strafe von € 80.000,- und der 80 Sozialstunden. Letztere könnte man vielleicht auch direkt als Umschulungsmaßnahme werten...
Quellen:
Heise - News
Heise Telepolis