Mittwoch, 21. Mai 2014

Nachlese 1. Deutschen IT-Rechtstag Berlin


Aufgrund eines Gerichtstermins war ich in der letzten Woche in Berlin. Da konnte ich die Gelegenheit natürlich nicht auslassen, mich ebenfalls zum 1. Deutschen IT-Rechtstag anzumelden. Eine Veranstaltung, die ich nicht bereut habe...
Außer interessanten Gesprächen unter Kollegen hatte die Veranstaltung auch interessante Themen zu bieten:

Donnerstag, 15.05.2014

- Technik als Triebkraft

- Juristische Beurteilung am Beispiel von Kraftfahrzeugdaten

- Schadenersatz bei Datenverlust und Offenbarung von Daten, Handhabung von Datenpannen

- Von Drohnen, Google-Cars und Software-Agenten. Rechtliche Herausforderungen autonomer Systeme

- Auftragsdatenverarbeitung aus der Praxis der Aufsichtsbehörden

IT-Rechtsabend
18.45 Uhr Empfang/Begrüßung und Einführung in das Thema
Karsten U. Bartels, LL.M., Rechtsanwalt, Stellv. Vorsitzender der AG Informationstechnologie (davit) im DAV, Berlin

19.30 Uhr Podiumsdiskussion:
(Un)mögliche Anforderungen an den Mittelstand – Datenschutz und -sicherheit
Moderation:
Sinan Arslan, Neofonie GmbH, Berlin
Thomas Jannot, just 4 business GmbH, Bad Aibling

Es diskutieren u. a.:
Meike Clarus, Justiziarin und Datenschutzbeauftragte der IHK Berlin
Bernd Becker, Vorstand, EuroCloud Deutschland _eco e. V., Köln
Isabell Conrad, Rechtsanwältin, München
Sebastian Schulz, Rechtsanwalt, Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Berlin
Stefan Staub, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Datenschutzbeauftragten
Deutschlands (BvD) e. V., Berlin

Freitag, 16.05.2014

- Automatisiertes Fahren und rechtliche Herausforderungen

- Gamification, Gamesrecht & Cross Plattform Herausforderungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der IT,
- Projekt, Formen der Zusammenarbeit, Abbildung moderner Projekte in AGB

- Ausgewählte Klauselthemen

- Aktuelles Thema: Handel mit digitalen Gütern nach der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher

- Update: EU Datenschutz-Grundverordnung

- Spätfolgen der UsedSoft-Entscheidung des EuGH: Vorschlag aus „Lizenz“ und Cloud – wie sieht die Software-Lizenz 2020 aus – Überlassung

- UsedSoft: Wirkung auf/für andere digitale Inhalte

Auch wenn ich für das vollständige Verarbeiten der gewonnenen Einsichten noch ein paar Tage benötigen werde, habe ich bereits jetzt einige konkrete Vorstellungen für einige Beratungsmandate gewinnen können...! Die nützlichsten Fortbildungen sind doch immer die, in denen man einen Gedanken FORTbildet, und nicht nur einen Haken hinter bestehendes Wissen setzt. In diesem Sinne freue ich mich auf den nächsten IT-Rechtstag!