"So, dann brauchen wir nur noch eben Ihren Ausweis für eine Kopie!" ... Oder auch: "Zum Altersnachweis senden Sie uns bitte einen Scan Ihres Personalausweises"...
Wer kennt solche Vorgehensweisen nicht, etwa bei Ausleihe eines Mietwagens oder beim (Internet-) Kauf von Alkohol oder Gegenständen, die nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen.
Dieser - durchaus sehr praktischen - Vorgehensweise hat nun das Verwaltungsgericht Hannover eine Absage erteilt. Im Streit eines Logistikunternehmens mit dem Landesdatenschutzbeauftragten stellte das Gericht klar: Nach dem Personalausweisgesetz ist es grundsätzlich untersagt, die Daten eines Personalausweises uneingeschränkt zu erfassen – und damit auch das Einscannen und Speichern durch Unternehmen.
Einmal erfasste und gespeicherte Daten können sehr leicht missbräuchlich verwendet werden; das Gesetz geht daher vom Grundsatz der "Datensparsamkeit" aus. Im Normalfall ist ein vollständiges optisches Scannen von Personalausweisen damit ausdrücklich verboten.
Quelle:
Pressemitteilung VG Hannover