Freitag, 29. November 2013

Erschöpfung, die Zweite!




Bereits in einem vorausgehend Blog-Artikel hatte ich mich der Sichtweise des EUGH auf den europäischen "Erschöpfungsgrundsatz" im Urheberrecht gewidmet.
Nun hat das LG Hamburg dem Software-Anbieter SAP zwei Klauseln seiner AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) untersagt. Es ging hierbei einerseits um eine Zustimmungsklausel für die Weitergabe gebrauchter Lizenzen, zum anderen um eine Koppelung der Softwarepflege an den zuvor ermittelten Lizenzbestand. Die Entscheidung des Landgerichts ist nach der EUGH-Rechtsprechung logisch und folgerichtig. Aus Gründen, die mir unklar bleiben, meinen auch deutsche Softwarehersteller immer wieder, ein amerikanischer "shrink-wrap"-Vertrag habe in Deutschland Rechtsgültigkeit und könne in ähnlicher Form in eigene Vertragsbestimmungen eingepflegt werden. Und die Antwort lautet: "Nein"!


Quelle:
Heise-News
Urteil im Volltext