Keine (weiteren) Rundfunkgebühren muß zahlen, wer einen internetfähigen PC zur selbständigen Tätigkeit in den eigenen vier Wänden betreibt und "auf demselben Grundstück" bereits ein anderes Empfangsgerät angemeldet hat. Dann handelt es sich nämlich bei dem PC um ein - befreites - Zweitgerät.
So hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einem aktuellen Urteil entscheiden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt bestätigt. Anders sah es zuvor das OVG Münster; außerdem existieren einige VG-Urteile, denen nicht ganz klar zu entnehmen ist, ob die Richter jeweils von der Wortlautdefinition "Grundstück" ausgehen oder darunter die jeweiligen "Räumlichkeiten" verstehen, wie es die GEZ verstanden wissen will.
Quelle: Heise News