Einen Meilenstein im Kampf gegen die Verbreitung rechtsverletzender Inhalte über Internet-Tauschdienste hat nach eigenen Angaben die GEMA vor dem LG Hamburg erzielt. Dem bekannten Sharehoster "Rapidshare" wurde aufgegeben, selbst dafür Sorge zu tragen, daß über seinen Dienst bestimmte urheberrechtlich geschützte Musiktitel nicht veröffentlicht werden. Dem Argument, eine derartige Kontrolle über die gehosteten Inhalte sei technisch nicht möglich, vermochte das LG nicht zu folgen. Immerhin könne die GEMA selbst die beanstandeten Inhalte ja auch finden - dann müsse dies auch für den Hoster möglich sein, befand das LG.
Quelle: Pressemitteilung GEMA