So sieht es jedenfalls das OLG Düsseldorf. Und das ist auch gut so, jedenfalls für die UseNet-Provider. Hierduch können Sie sich nämlich auf das Haftungsprivileg des § 9 TMG berufen. Anderenfalls wären sie Host-Provider und müßten gem. § 10 TMG unverzüglich tätig werden, sobald sie "Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen oder Informationen ... haben" . Da müßte ein UseNet-Provider wohl einige 100.000mal am Tag tätig werden...
Quelle: Heise.de