Sonntag, 9. Dezember 2007

Opensource: Herzenssache oder Behördensache?

Ohne auf das Thema Opensource im einzelnen eingehen zu wollen (dazu mehr an anderer Stelle), fiel mir kürzlich doch ein interessanter Vergleich auf: GNU-GPL gegen D-FSL. Wie, kennen Sie nicht?

Dann schauen Sie mal hier:
GNU-General Public License
und hier:
Deutsche Freie Software Lizenz

Das amerikanische Original stammt in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahre 1989 und spricht in seiner Präambel von Freiheit, Respekt vor dem Werk des Anderen, dem fundamentalen Recht des Nutzers, Software weiterzuentwickeln und der Gefahr der Softwarepatente.

Das deutsche Pendant aus dem Jahre 2004 beginnt mit einem Urhebervermerk des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung NRW.
Danach folgen Ausführungen zur Software als Wirtschaftsgut, der Informationsgesellschaft, gegenseitiger Rechte und Pflichten sowie - natürlich - der Kompatibilität mit der deutschen und europäischen Rechtslage. Ein Glück.
Ziemlich am Ende erfährt man noch, daß nur der Lizenzrat berechtigt ist, Änderungen an diesem Text durchzuführen. Klingt nach Verwaltungsvorschriften, Wahlvorschriften und Verwaltungsverfahren. Das mag aber täuschen. Vermutlich jedoch nicht nur mich.
Die Webseite der GPL wurde zuletzt Anfang Dez. 2007 aktualisiert, die der D-FSL zuletzt Anfang 2005.
Woran das liegen mag?