Dienstag, 8. Juli 2008

Bayern-Trojaner fliegt doch!

Der legendäre Bayern-Trojaner fliegt nun doch. Ob damit u.a. die bereits vorgestellte skype-capture-unit gemeint ist, oder inzwischen bereits andere technische Finessen erdacht wurden, kann nicht genau beurteilt werden. Klar ist nur, daß der bayerische Landtag mit einer Änderung des Polizeiaufgabengesetzes die "heimliche Online-Durchsuchung" erlaubt hat. Leider ist die Änderung in der verlinkten Fassung noch nicht eingepflegt, daher kann noch nicht beurteilt werden, wie man sich das nun genau vorzustellen hat.
Aber keine Sorge, we'll watch you, that's for sure!

Quelle: Heise-News

Montag, 23. Juni 2008

Sie mag Musik nur, wenn sie (gek-)laut ist...

Eltern haften für ihre Kinder - das dieses "Baustellenschild" nur eingeschränkte Richtigkeit hat, weiß eigentlich jeder Jurist. In der IT-Branche versuchten bisher die Verwertungsgesellschaften, einen anderen Eindruck zu erwecken. Sohnemann hatte Kazaa/Limewire o.ä. installiert - flugs die IP-Nummer ermittelt, und der Anschlußinhaber sollte zahlen. Daß die IP kein zwingender Beweis für die Nutzung durch eine bestimmte Person ist, sollte eigentlich ohnehin einleuchten - niemand käme auf die Idee, eine Telefonnummer als Beweis dafür herzunehmen, wer gesprochen hat.
In einem gerade in Österreich entschiedenen Fall war die Nutzung dagegen klar: Die minderjährige Tochter hatte Limewire auf dem Familien-PC installiert und darüber fleißig Musik getauscht. Nun sollte der Vater zur Kasse. Dieser hatte aber von Limewire und Co. noch nie etwas gehört und weigerte sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zu Recht, befand der OGH nun. Die Funktionsweise eines filesharing-Systems könne bei einem Erwachsenen nicht als bekannt vorausgesetzt werden. Und eine Pflicht, die Internetaktivitäten der Tochter ohne Anlaß zu überwachen, sahen die Richter auch nicht.

Quelle:
Heise-Meldung
Das Urteil

Donnerstag, 29. Mai 2008

Juristen erklären das Internet

Selten so gelacht! Schade, daß ich die Seite erst jetzt entdeckt habe; daraus hätte man schon manches Zitat nutzen können...
DAUFAQ.DE sammelt "Anwenderweisheit" - und zwar die von Juristen! Zitat: "Endlich können alle DAUs an der Weisheit der Juristen teilhaben und das Wesen des Internet in seiner ganzen Pracht erkennen und so zu einer höheren Daseinsform aufsteigen."
So ist es.
Kostprobe gefällig? Gerne! Bitte:
Frage: Was ist ein FTP-Server?
Antwort:
(Es antwortet LG Braunschweig, Urteil vom 21.7.2003 - 6 KLs 1/03, rechtskräftig, CR 2003, 801) "FTP-Server sind Systeme, in denen gecrackte, also nach Überwindung des Vervielfältigungsschutzes kopierte, Software geladen ist."
Achso. Da werde ich doch gleich mal nachsehen, was für gecrackte Software auf unserem Kanzlei-FTP-Server abgelegt ist...

Link: DAUFAQ.DE

Weber & Partner

Vor falschen Anwälten warnt zur Zeit die RAK Hamm. Eine vermeintliche Kanzlei "Weber & Partner" aus Münster verschickt z.Zt. Zahlungsaufforderungen quer durch Deutschland mit der immer gleichen Masche: "Sie haben beim Ausparken in der Innenstadt von X das KFZ meines Mandanten beschädigt und sind gesehen worden. Zahlen Sie Reparaturkosten und Gebühren, oder wir werden Strafanzeige wegen Unfallflucht erstatten!" Erpressung nennt sich das, wenn ich mich recht entsinne. Drohung mit einem empfindlichen Übel, um von einem anderen einen Vermögensvorteil zu gewinnen. Unberechtigte Strafanzeigen sind ein solches "Übel". Schön, daß es für dieses irreale Lehrbuchbeispiel jetzt auch mal einen praktischen Fall gibt.


Links:
RAK Hamm
Artikel im Bonner General-Anzeiger

Hackerparagraph for Dummies

Die beliebte, ähnlich lautende Buchreihe ist zwar nicht um ein Werk reicher geworden, jedoch muß der Bitkom, der Bundesverband der Informationswirtschaft, eine ähnliche Intention verfolgt haben wie die Autoren dieser Werke.
Seit neuestem gibt es nämlich den "Praktischen Leitfaden für die Bewertung von Software im Hinblick auf den § 202 c StGB". Gut, klingt nicht ganz so griffig, ist dafür aber immerhin gratis als PDF downzuloaden. Er soll helfen, ein Softwaretool hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz einzuordnen. Dafür werden jeweils die Kriterien Funktion - Einsatzzweck - Intention herangezogen. Ob das im Einzelfall immer klappt, ist natürlich fraglich. Interessant ist z.B., daß die Funktion "Disassembler" generell als "unkritisch" eingestuft wird. Das Einschalten des gesunden Menschenverstandes ist daher trotz Leitfaden dringend anzuraten!

Links
Bericht auf Heise.de

Download beim BITKOM

Vorschrift §202c StGB

Freitag, 25. April 2008

Herausgabe von P2P-Nutzerdaten unverhältnismäßig

So sieht es Berichten zufolge jedenfalls die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit einiger Zeit. In der Konsequenz wurden keine Ermittlungen eingeleitet; diese würden von Rechteinhabern nur mißbraucht, um an die Userdaten zu gelangen und zivilrechtlichen Schadensersatz einklagen zu können.
Ein besonderes G'schmäckle erhält diese Meldung allerdings erst dadurch, daß der befaßte Rechtsanwalt G. deswegen nun Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat: Wegen Strafvereitelung!

Quelle:
Rettet-das-Internet.de
Gulli.com

Gratis heißt umsonst

So sieht es jedenfalls das AG Hamm. In einer bekannt gewordenen Entscheidung wurde die Klage eines SMS-Anbieters abgewiesen, dessen Geschäftmodell darauf angelegt ist, vermeintliche Gratis-SMS als Monatsabos teuer abzurechnen. Typischerweise stehen auf entsprechenden Webseiten große farbige Logos "free", "Gratis!" etc., während irgendwo im Kleingedruckten der AGB darauf hingewiesen wird, daß free nur dann free ist, wenn zugleich ein teures Abo-Paket abgeschlossen wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine überraschende Klausel, wenn ansonsten der Eindruck einer kostenlosen Leistung erweckt wird.

Quelle: Heise-News