Mittwoch, 4. Oktober 2017

Wieder mal: Dashcams und Datenschutz

Wie heise.de berichtete, hat das Münchener Amtsgericht eine Autofahrerin zu einer Geldbuße von € 150,- verurteilt, weil sie die Umgebung ihres abgestellten Fahrzeuges per Dauer-Videoüberwachung mittels zweier Dashcams aufzeichnen und so die Schuldigen für Sachbeschädigungen an ihrem Fahrzeug feststellen wollte.
Während der dokumentierten Zeit hatte ein anderes Fahrzeug ihren Wagen gestreift; mindestens zwei unbeteiligte Fahrzeuge waren auf dem Videomaterial auch noch zu identifizieren.
Die Autofahrerin gab das Material an die Polizei weiter und kassierte nun wegen "unbefugter Erhebung personenbezogener Daten" das erwähnte Bußgeld.
Zu der Dashcam-Problematik im Allgemeinen hatte ich mich ja bereits in meinem Beitrag aus 2015 in dem Artikel "Dashcams als private Videoaufzeichnung" geäußert.
Es bleibt spannend, wie weitere Amtsgerichte in Zukunft mit dieser Problematik umgehen werden.

Links:
Heise News
Artikel: Dashcams als private Videoaufzeichnung