Dienstag, 4. September 2012

Angeprangert



Da hatte eine bekannte Regensburger Abmahnkanzlei eine neue, aber irgendwie auch alte Idee: Der Internetpranger! An diesen sollten alle "Gegner" - sprich Abgemahnten - der Kanzlei gestellt werden. Dazu stützte sich die Kanzlei auf die BVerfG-Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gegnerlisten, wonach "das Stehen auf einer derartigen Liste keinen Makel darstellt". Gegnerlisten werden häufig bei wirtschaftrechlich orientierten Kanzleien verwendet, um neue Mandate zu bewerben.
Neu sind Gegnerlisten dagegen bei Mandatsverhältnissen gegen Verbraucher. Hier konnte sich das LG Essen offenbar nicht der "kein-Makel"-Hypothese anschließen und erließ eine einstweilige Anordnung. Dies insbesondere auch deshalb, da die Veröffentlichung offensichtlich nicht der Werbung, sondern der Einschüchterung dient. Die Kanzlei mahnt nämlich vor allem Videoproduktionen der Porno-Branche ab.

Die Kanzlei möchte offenbar Rechtsmittel einlegen.



Quelle:

Golem-News Pornopranger
Golem-News Einstweilige Anordnung