Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Dienstag, 4. September 2012
Angeprangert
Da hatte eine bekannte Regensburger Abmahnkanzlei eine neue, aber irgendwie auch alte Idee: Der Internetpranger! An diesen sollten alle "Gegner" - sprich Abgemahnten - der Kanzlei gestellt werden. Dazu stützte sich die Kanzlei auf die BVerfG-Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gegnerlisten, wonach "das Stehen auf einer derartigen Liste keinen Makel darstellt". Gegnerlisten werden häufig bei wirtschaftrechlich orientierten Kanzleien verwendet, um neue Mandate zu bewerben.
Neu sind Gegnerlisten dagegen bei Mandatsverhältnissen gegen Verbraucher. Hier konnte sich das LG Essen offenbar nicht der "kein-Makel"-Hypothese anschließen und erließ eine einstweilige Anordnung. Dies insbesondere auch deshalb, da die Veröffentlichung offensichtlich nicht der Werbung, sondern der Einschüchterung dient. Die Kanzlei mahnt nämlich vor allem Videoproduktionen der Porno-Branche ab.
Die Kanzlei möchte offenbar Rechtsmittel einlegen.
Quelle:
Golem-News Pornopranger
Golem-News Einstweilige Anordnung