Recht(s) und Links - das Recht und Technik -Blog von IT-Fachanwalt Jürgen Hüneborn aus Münster. Meldungen, Fachartikel, Besprechungen - alle Kuriositäten, die mir so täglich über den Weg laufen, werden hier kommentiert und für Sie seziert! Viel Spaß bei der Lektüre.
Mittwoch, 17. August 2011
Streit ums Aussehen
Apple hat gegen das unliebsame Konkurrenzprodukt der Fa. Samsung, das Galaxy Tab, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf beantragt. Der Inhalt der 44-seitigen Verfügung kann übrigens bei Scribd.com eingesehen werden.
Darin wird Samsung vorgeworfen, durch zu ähnliches Design des eigenen Produktes die Wertschätzung der Kunden für das innovative und minimalistische Apple-Design unlauter auszunutzen; außerdem Geschmacksmusterrechte der Fa. Apple zu verletzen. Nachdem zunächst der europaweite Verkauf gestoppt werden sollte, hat das Gericht die Verfügung nun offenbar auf den deutschen Markt begrenzt.
Bezüglich der Abbildungen in der Antragsschrift scheint es nun erste Vorbehalte zu geben. Bei der Wiedergabe des Samsung Galaxy Tabs sei - wohl absichtlich - das korrekte Seitenverhältnis der Bilder nicht beachtet worden. Das iPad ist ja mehr oder weniger ein 4:3-Gerät, während Samsungs Flachrechner aufgrund des 16:9-Bildschirms eher in die Länge geht. Auf den Abbildungen in der Antragsschrift sieht das Gerät jedoch zugegebener maßen recht "breit" aus, so daß man auch von einem 4:3-Format ausgehen könnte.
Ob dies allerdings wirklich Einfluß auf die Bewertung nach dem Geschmacksmusterrecht haben wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: Heise News