Die Einsichtnahme eines Administrators in eMails, die ihn nichts angehen, rechtfertigt seine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. So hat es nun nocheinmal das Landesarbeitsgericht München entschieden und damit die vorinstanzliche sowie eine frühere Entscheidung des Aachener Arbeitsgerichtes bestätigt.
Da ist es interessant, am selben Tag den folgenden Vorgang zu lesen:
Persönlich an die Ratsmitglieder gerichtete eMails wurden von der Stadtverbandsspitze der CDU Geldern vor dem Weiterleiten zunächst „gegengelesen“. Dies ist deswegen aufgefallen, weil die eMail eines Bürgers bereits mit Anmerkungen der Fraktionsvorsitzenden Marianne Ingenstau versehen bei einem Ratsmitglied ankam. Von Unrechtsbewußtsein jedoch keine Spur: Als Reaktion des Fraktionsvorstandes wird konotiert, der Vorgang sei kein anderer als "das Lesen einer offenen Postkarte", dies unterfalle ebenfalls nicht dem Briefgeheimnis. Ob man vom Post- und Fernmeldegeheimnis noch nicht gehört hatte oder nicht hören wollte, ist nicht bekannt. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob ein rechtsstaatlich denkender Mensch all das für erlaubt halten darf, was nicht strafbar ist. Irgendwo dazwischen gibt es eine Linie, die man "Fairness" oder "Anstand" nennt. Aber der ist offenbar bereits vor einiger Zeit aus der Politik ausgezogen und hat frustriert die Tür hinter sich zugeschlagen.
Quelle: RP-online