Das AG Frankfurt hat entschieden, daß der Betreiber eines Internet-Blogs oder eines Forums nicht generell verpflichtet sein kann, die Beiträge von Gästen oder Besuchern vor Veröffentlichung zu prüfen. Er haftet auch nicht etwa aus Störerhaftung, wenn ihm rechtsverletzende Beiträge noch nicht bekannt waren und sich aus vorangegangenen Verletzungen noch keine Prüfungspflicht ergeben hat.
Eine generelle Pflicht zur Vorab-Zensur würde schließlich alle Beiträge betreffen und damit auch solche, die zulässige Meinungsäußerungen darstellen. Damit würde sie das Modell von Blogs oder Foren generell in Frage stellen.
Quelle: Medien Internet und Recht