Sonntag, 18. März 2018

Störerhaftung, die Letzte?


Und es geht weiter: In dem Streit des Netzaktivisten Tobias McFadden gegen Sony hat nun das OLG München entschieden, daß McFadden nicht von Sony per Unterlassungsanspruch verpflichtet werden kann, den Netzzugang über den von ihm betriebenen WLAN-Hotspot einzuschränken. Ein solcher Anspruch sei nach Abschaffung der Störerhaftung nicht mehr gegeben. Zwar müssen Kosten, die seinerzeit durch Abmahnung nach der alten Rechtslage entstanden sind, auch heute noch beglichen werden. Ein Unterlassungsanspruch dagegen bestehe nicht mehr. Auch europarechtlich sei dies nicht zu beanstanden, erteilte das Gericht der Auffassung von Sony Music eine Absage. Allerdings wurde die Revision zum BGH zugelassen - mal sehen, ob des nun die letzte Befassung mit dem Thema "Störerhaftung" war, oder nicht!

Link: netzpolitik.org