Donnerstag, 11. Juni 2015

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?

Vorratsdatenspeicherung und kein Ende... Ich hatte seit dem 02. März 2010 (Link BVerfG) mal gedacht, daß wir in Deutschland dieses leidige Thema vom Tisch haben. Nun kommt offenbar der alte Wein in neue Schläuche. Mein Musiklehrer sagte zu soetwas früher immer: "Getretener Quark wird breit, nicht stark". Jedoch ist man ja im Justizministerium der Ansicht, die ganze Sache verfassungskonform hinzubekommen. Vielleicht will man auch nur zwei bis drei weitere Jahre mitnehmen, bis das BVerfG erneut entschieden hat...?
Jedenfalls hat nunmehr der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zwei Gutachten vorgelegt, wonach die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form immer noch verfassungswidrig sein soll.

Bereits gestern hatte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff dem Gesetzesentwurf entgegengehalten, dieser ignoriere weitestgehend die Vorgaben des mittlerweile ergangenen EuGH-Urteils vom 08.04.14.

Quellen:
Heise-News Vosshoff
Heise-News Gutachten