Freitag, 10. Januar 2014

Anwaltliche Nötigung



Viele ahnten es schon lange: Anwaltliche Schreiben können Nötigung sein! Das hat der BGH jedenfalls für solche Fälle entschieden, in denen der dahinterstehende Jurist seine Sorgfaltspflichten nicht ernst nimmt und seine "juristische Autorität" gegenüber Otto-Normalverbrauchern ausspielt.

Ein Anwalt hatte für einen "Gewinnspiel-Eintragungsservice" mehrere Inkasso-Schreiben gefertigt, die von den Mandanten selbst verwendet wurden, indem dort nur die jeweiligen Namen eingetragen wurden. Der Anwalt nahm eine Prüfung des Anspruchs nicht vor.
Ein Großteil der "Beschuldigten" zahlte offenbar die nicht bestehenden Ansprüche; jedenfalls sollen auf diesem Wege einige hunderttausen Euro ihren Weg auf das Konto des Unternehmens gefunden haben. Der Anwalt profitierte ebenfalls in 6-stelliger €-Höhe.

Dies sei, so erklärten die Richter des BGH, "...mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich, juristische Laien durch solche Behauptungen und Androhungen zur Erfüllung angeblicher Forderungen zu drängen." Selbst wenn der Anwalt nicht gewußt haben sollte, daß die fraglichen Forderungen nicht bestünden, handele es sich in diesem Fall um Nötigung.

Quelle: Heise News
BGH Urteil vom 5. 11. 2013, Az.: 1 StR 162/13


Vielleicht möchten Sie auch "Müller" noch anrufen?


Stellen Sie sich mal folgendes vor: Sie haben in ihrem Telefonverzeichnis gerade die Nummer von Tante "Clara Möller" aus Recklinghausen herausgesucht, da schlägt Ihnen Ihr Telefon vor: Vielleicht möchten Sie auch noch Herrn "Claas Müller" anrufen, der wohnt auch in Recklinghausen und heißt so ähnlich. Das finden Sie absonderlich? Ich eigentlich auch.
Etwas ähnliches - nur per eMail - plant nun allerdings Google, in seinen eMail-Dienst GoogleMail einzubauen. Den eMail-Nutzern sollen automatisch Kontakte aus dem hauseigenen sozialen Netzwerk Google+ vorgeschlagen werden, sobald sie eine eMail verfassen. Je nach Einstellung in Google+ werden dabei Kontakte aus den "eigenen Kreisen", von "jeder aus Google+" oder den "erweiterten Kreisen" vorgeschlagen. Oder aber von "Niemand", falls der Google+ - Nutzer das angewählt hat. Jedoch können offenbar nur die Google+ - Nutzer diese Einstellungen treffen; ob auch die eMail-Nutzer diesen "Vorschlags-Service" abwählen können, ist unklar. In meinem Account habe ich heute nach kurzer Suche jedenfalls keine Einstellung dazu gefunden. Wer den eMaildienst nutzt, um neue Freunde zu finden - ist mit dieser neuen Technik wahrscheinlich gut bedient!...