Freitag, 10. Oktober 2014

Raubvogel: 1, Drohne: 0


Ferngesteuerten Drohnen drohen heutzutage aus vielen Richtungen Gefahren. Nicht nur die Wettereinflüsse und die Flugstabilität wollen gemeistert werden, auch rechtliche Probleme müssen umschifft werden. So haben die EU-Verkehrsminister vorgestern beschlossen, dass "der Einsatz von Drohnen europaweit einheitlich geregelt werden soll. Neben der Betriebssicherheit muß dabei der Datenschutz höchste Priorität haben." (HeiseNews-Bericht)

Mit einer ganz anderen Gefahr sah sich kürzlich eine Quadcopter-Drohne in einem Bostoner Park konfrontiert: Das Gefährt war unwissentlich in den gesperrten Luftraum eines dort heimischen Falkens eingedrungen. Der Raubvogel klassifizierte das unbekannte brummende Gerät sofort zielsicher als "feindlich" und flog mehrere erfolgreiche Attacken, die schließlich zum Absturz (der Drohne) führten. Ähnlich der beliebten "Airforce-Videos" aus dem Irakkrieg kann auch die erfolgreiche Drohnenbekämpfung im Video der Drohne nachvollzogen werden:
Link YouTube-Video

Für mich als technisch interessierten Rechtsanwalt stellte sich hierzu sofort folgende Frage: Kann ich möglicherweise einen Hausfalken abrichten, damit er mir zielgerichtet die bereits angekündigten Amazon-Lieferdrohnen abfängt? Ab wann ist die abgefangene Lieferung zugegangen? Und müssen wir hierzu das bisherige Konzept der Tierhalterhaftung ergänzen? Fragen über Fragen...

Links:
Heise News
YouTube-Video