Freitag, 10. Januar 2014

Anwaltliche Nötigung



Viele ahnten es schon lange: Anwaltliche Schreiben können Nötigung sein! Das hat der BGH jedenfalls für solche Fälle entschieden, in denen der dahinterstehende Jurist seine Sorgfaltspflichten nicht ernst nimmt und seine "juristische Autorität" gegenüber Otto-Normalverbrauchern ausspielt.

Ein Anwalt hatte für einen "Gewinnspiel-Eintragungsservice" mehrere Inkasso-Schreiben gefertigt, die von den Mandanten selbst verwendet wurden, indem dort nur die jeweiligen Namen eingetragen wurden. Der Anwalt nahm eine Prüfung des Anspruchs nicht vor.
Ein Großteil der "Beschuldigten" zahlte offenbar die nicht bestehenden Ansprüche; jedenfalls sollen auf diesem Wege einige hunderttausen Euro ihren Weg auf das Konto des Unternehmens gefunden haben. Der Anwalt profitierte ebenfalls in 6-stelliger €-Höhe.

Dies sei, so erklärten die Richter des BGH, "...mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich, juristische Laien durch solche Behauptungen und Androhungen zur Erfüllung angeblicher Forderungen zu drängen." Selbst wenn der Anwalt nicht gewußt haben sollte, daß die fraglichen Forderungen nicht bestünden, handele es sich in diesem Fall um Nötigung.

Quelle: Heise News
BGH Urteil vom 5. 11. 2013, Az.: 1 StR 162/13