Freitag, 29. November 2013

Fair Use



Google scannt für seinen "Buchvorschaudienst" Google Books tausende von Büchern ein. Diese kann man sodann in einer mehr oder weniger praktischen Oberfläche durchsuchen, teilweise lesen und - über einige Umwege - auszugsweise ausdrucken.
Ob dies vom deutschen Urheberrecht gedeckt ist - man könnte mit Zitierfreiheit und den Grundsätzen der "Thumbnail"-Entscheidung argumentieren - scheint fraglich. Anders als bei der Thumbnail-Entscheidung werden die Bücher schließlich erst von Google aktiv "elektronisiert"; von einem stillschweigenden Einverständnis ist daher nicht auszugehen. Die Zitatfreiheit ist nur in Ausnahmefällen auf die Wiedergabe ganzer Werke anzuwenden.

In den USA hat nun ein Gericht entschieden, daß Google Books sich rechtlich auf der sicheren Seite befindet. Anders als in Deutschland kennt das Urheberrecht in den USA nämlich eine Regelung, die sich "fair use" nennt. Demnach darf man gegen fremdes Urheberrecht verstoßen, wenn man "gute Gründe" dafür hat. Gute Gründe sind z.B. wissenschaftliche Auseinandersetzung, Nachrichten, Schulgebrauch und einige andere. Es gibt sodann eine Abwägung, die nach gewissen Kriterien zu erfolgen hat. In den USA ging diese zugunsten Google Books aus. "Fürwahr, die gesamte Gesellschaft profitiert!" - heißt es in der Urteilsbegründung. Danke, Google!

Auch in Deutschland gibt es "Schranken des Urheberrechts" - auch wenn diese relativ kleinteilig und nicht mit einem so hehren Schlagwort wie "fair use" daher kommen. Ob man hier wohl "google books" unterbringe könnte? Warten wir's ab.



Quelle

Telepolis
Heise-News