Dienstag, 11. Oktober 2011

Bundestrojaner erhält Peinlichkeitspreis...

Nachdem der CCC über seine Analyse des "Staatstrojaners" berichtet hatte (Link), überschlägt sich die Berichterstattung zu diesem Thema. Mal ganz abgesehen von der Frage, ob eine rechtskonforme Anwendung möglich ist, wirft der Staatstrojaner nach der Recherche von Spiegel Online noch einige andere Fragen auf. So soll die Herstellerfirma des allgemein unter Fachleuten als eher "bescheiden" bewerteten Progrämmchens einen Betrag von etwa 1,2 Mio. Euro kassiert haben, zuzüglich weiterer Euro 247.000,- für ein passendes "Archivsystem". Was soll das sein? Eine Multimedia-Datenbank, in der man Audiodateien zusammen mit Screencopies und Schriftstücken in organisierter Form ablegen und verwalten kann? Benutze ich jeden Tag, nennt sich "Anwaltssoftware"! Mal im Ernst, wenn die Erstellung eines simplen Dokumentenmanagement-Systems so viel wert ist, mach' ich hier mal für 3 Wochen das Büro zu und schreibe meine eigene Datenbank. Ein bischen C++ kann ich noch von früher....

Quelle: Spiegel Online

Filesharing-Abmahnungen: Neue Berechnung des Schadensersatzes

Das OLG Köln hat bei einem aktuellen Verfahren in einem Hinweisbeschluß die bisher angewandte Grundlage für die Berechung des Schadensersatzes in p2p-Fällen in Frage gestellt. Demnach sei nicht der GEMA-Tarif anzuwenden, der die Nutzung von Musikwerken als Hintergrundmusik insbesondere im Bereich der Werbung regelt, sondern eher der Tarif, der die Nutzung einzelner Titel - auch durch Download - zum Gegenstand hat.
Macht das einen Unterschied? Nun, wenn man die Mindestschadensumme von € 100,- pro Titel bei Tarif 1 mit dem Fixsatz von € 0,1278 pro Titel bei Tarif 2 vergleicht... möglicherweise schon!

Quelle: Heise News