Donnerstag, 17. Juli 2008

Nur das Ohr gewärmt

Manchmal werden vor Gericht Dinge vorgetragen, da kann man dankbar sein, nicht in einem Fachwerksaal zu sitzen, sonst würde sich der ein oder andere Balken biegen.
Daß die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten ist, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Aber was genau ist "Benutzung"? Ein findiger Autofahrer gab an, er habe sich bloß den Handy-Akku ans Ohr gehalten, um mit der Abwärme seine akuten Ohrenschmerzen zu bekämpfen. Dies sei zwar keine Benutzung, entschied jetzt das OLG Hamm - geglaubt hat es die Sache aber trotzdem nicht.

Entscheidung im Volltext