Freitag, 25. April 2008

Herausgabe von P2P-Nutzerdaten unverhältnismäßig

So sieht es Berichten zufolge jedenfalls die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit einiger Zeit. In der Konsequenz wurden keine Ermittlungen eingeleitet; diese würden von Rechteinhabern nur mißbraucht, um an die Userdaten zu gelangen und zivilrechtlichen Schadensersatz einklagen zu können.
Ein besonderes G'schmäckle erhält diese Meldung allerdings erst dadurch, daß der befaßte Rechtsanwalt G. deswegen nun Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat: Wegen Strafvereitelung!

Quelle:
Rettet-das-Internet.de
Gulli.com