Freitag, 8. Februar 2008

Der Dampfnudelstreit

Gemäß der "Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel" - (EG) Nr. 510/2006 - können Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel gegen mißbräuchliche Nutzung geschützt werden, ungefähr wie bei einer Marke. So kann sichergestellt werden, daß die "Nürnberger Rostbratwurst" nicht von einem Fleischverwerter aus Amsterdam kommt. So weit so gut.
Aber wem gehört nun die Dampfnudel? Die Ludwigshafener Tageszeitung "Rheinpfalz" hatte nämlich den ur-pfälzischen (?) Hefekloß in der bayerischen Food-from-Bavaria - Datenbank entdeckt - und das Landwirtschaftsministerium alarmiert. Dort teilte man mit, man werde sich die Dampfnudel nicht kampflos nehmen lassen. Bayern erklärte dazu, ein Schutz nach EG-Verordnung sei für die Dampfnudel ohnehin nicht geplant gewesen.
Ich selbst mag ohnehin keine Dampfnudeln - sie sind mir zu aufgeblasen. Aber eins habe ich gelernt: In Bayern ißt man die Dampfnudel süß, in Rheinland-Pfalz salzig. Also doch regional unterschiedlich. Guten Appetit!

Quelle: Merkur-Online